Wissenswertes zur Feuerwehrjugend
Die Ausbildung der Feuerwehrjugend wird in verschiedenen Leistungsnachweisen gefestigt und ist bereits Teil der Grundausbildung für das aktive Feuerwehrmitglied.
Erprobung:
Bei Eintritt in die Feuerwehrjugendgruppe erhält das neue Mitglied das Erprobungsabzeichen
1. Erprobung:
Nach Ablegung der 1. Erprobung erhält das Feuerwehrjugendmitglied das 1. Erprobungszeichen
2. Erprobung:
Nach Ablegung der 2. Erprobung erhält das Feuerwehrjugendmitglied das 2. Erprobungszeichen
3. Erprobung:
Nach Ablegung der 3. Erprobung erhält das Feuerwehrjugendmitglied das 3. Erprobungszeichen
Gruppenkommandant:
Der durch den Jugendbetreuer bestimmte Gruppenkommandant der Feuerwehrjugendgruppe erhält das Gruppenkommandantenabzeichen
Wissenstestspiel
Wissenstestspiel Bronze:
Erfolgreiche Teilnahme am Wissenstestspiel der NÖ Feuerwehrjugend. Das Abzeichen „Wissenstestspiel" darf nur während der Zugehörigkeit zur Feuerwehrjugend getragen werden, sofern nicht das Wissenstestabzeichen in Bronze erworben wurde.
Wissenstestspiel Silber:
Erfolgreiche Teilnahme am Wissenstestspiel der NÖ Feuerwehrjugend. Das Abzeichen „Wissenstestspiel" darf nur während der Zugehörigkeit zur Feuerwehrjugend getragen werden, sofern nicht das Wissenstestabzeichen in Bronze erworben wurde.
Wissenstest
Wissenstest Bronze:
Erfolgreiche Teilnahme am Wissenstest der NÖ Feuerwehrjugend. Das Wissenstestabzeichen darf nur während der Zugehörigkeit zur Feuerwehrjugend getragen werden.
Der Landesfeuerwehrat hat am 28. Mai 2004 beschlossen, dass ein Feuerwehrmitglied, dass das Wissentestabzeichen in Bronze, Silber oder Gold erworben hat, dieses Abzeichen bis zur Verleihung des Dienstgrades „Feuerwehrmann", längstens jedoch bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres, tragen darf.
Wissenstest Silber:
Erfolgreiche Teilnahme am Wissenstest der NÖ Feuerwehrjugend. Das Wissenstestabzeichen darf nur während der Zugehörigkeit zur Feuerwehrjugend getragen werden.
Der Landesfeuerwehrat hat am 28. Mai 2004 beschlossen, dass ein Feuerwehrmitglied, dass das Wissentestabzeichen in Bronze, Silber oder Gold erworben hat, dieses Abzeichen bis zur Verleihung des Dienstgrades „Feuerwehrmann", längstens jedoch bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres, tragen darf.
Wissenstest Gold:
Erfolgreiche Teilnahme am Wissenstest der NÖ Feuerwehrjugend. Das Wissenstestabzeichen darf nur während der Zugehörigkeit zur Feuerwehrjugend getragen werden.
Der Landesfeuerwehrat hat am 28. Mai 2004 beschlossen, dass ein Feuerwehrmitglied, dass das Wissentestabzeichen in Bronze, Silber oder Gold erworben hat, dieses Abzeichen bis zur Verleihung des Dienstgrades „Feuerwehrmann", längstens jedoch bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres, tragen darf.
Fertigkeitsabzeichenspiel
Erprobungsspiel:
Erfolgreiche Absolvierung der vorgesehenen Ausbildung. Das Abzeichen „Erprobung - Spiel" darf nur während der Zugehörigkeit zur Feuerwehrjugend getragen werden. Nach erfolgreicher Absolvierung der 1. Erprobung darf das Erprobungs - Spiel Abzeichen nicht mehr getragen werden.
Fertigkeitsabzeichen Feuerwehrsicherheit und Erste Hilfe Spiel:
Erfolgreiche Absolvierung der vorgesehenen Ausbildung. Nach dem Erwerb des Fertigkeitsabzeichens „Feuerwehrsicherheit und Erste Hilfe" darf das Abzeichen „Feuerwehrsicherheit und Erste Hilfe - Spiel" nicht mehr getragen werden.
Fertigkeitsabzeichen Feuerwehrtechnik Spiel:
Erfolgreiche Absolvierung der vorgesehenen Ausbildung. Das Abzeichen „Feuerwehrtechnik - Spiel" darf nur während der Zugehörigkeit zur Feuerwehrjugend getragen werden, sofern nicht das Fertigkeitsabzeichen „Feuerwehrtechnik" erworben wurde.
Fertigkeitsabzeichen Melder Spiel:
Erfolgreiche Absolvierung der vorgesehenen Ausbildung. Das Abzeichen „Feuerwehrtechnik - Spiel" darf nur während der Zugehörigkeit zur Feuerwehrjugend getragen werden, sofern nicht das Fertigkeitsabzeichen „Feuerwehrtechnik" erworben wurde.
Fertigkeitsabzeichen Wasserdienst Spiel:
Erfolgreiche Absolvierung der vorgesehenen Ausbildung. Das Abzeichen „Wasserdienst - Spiel" darf nur während der Zugehörigkeit zur Feuerwehrjugend getragen werden, sofern nicht das Fertigkeitsabzeichen „Wasserdienst" erworben wurde.
Fertigkeitsabzeichen
Fertigkeitsabzeichen Feuerwehrsicherheit und Erste Hilfe:
Erfolgreiche Absolvierung der vorgesehenen Ausbildung. Das Fertigkeitsabzeichen „Feuerwehrsicherheit und Erste Hilfe" darf nur während der Zugehörigkeit zur Feuerwehrjugend getragen werden.
Fertigkeitsabzeichen Feuerwehrtechnik:
Erfolgreiche Absolvierung der vorgesehenen Ausbildung (siehe Handbuch Feuerwehrjugend 4.7.2). Das Fertigkeitsabzeichen „Feuerwehrtechnik" darf nur während der Zugehörigkeit zur Feuerwehrjugend getragen werden.
Fertigkeitsabzeichen Melder:
Erfolgreiche Absolvierung der vorgesehenen Ausbildung (siehe Handbuch Feuerwehrjugend 4.7.3). Das Fertigkeitsabzeichen „Melder" darf nur während der Zugehörigkeit zur Feuerwehrjugend getragen werden.
Fertigkeitsabzeichen Wasserdienst:
Erfolgreiche Absolvierung der vorgesehenen Ausbildung (siehe Handbuch Feuerwehrjugend 4.7.4). Das Fertigkeitsabzeichen „Wasserdienst" darf nur während der Zugehörigkeit zur Feuerwehrjugend getragen werden.
Feuerwehrjugendbewerb
Feuerwehrjugendbewerbsabzeichen Bronze:
Erfolgreiche Teilnahme am Bewerb um das Feuerwehrjugendbewerbsabzeichen. Das Feuerwehrjugendbewerbsabzeichen darf nur während der Zugehörigkeit zur Feuerwehrjugend getragen werden, sofern nicht das Feuerwehrjugendleistungsabzeichen in Bronze erworben wurde.
Feuerwehrjugendbewerbsabzeichen Silber:
Erfolgreiche Teilnahme am Bewerb um das Feuerwehrjugendbewerbsabzeichen. Das Feuerwehrjugendbewerbsabzeichen darf nur während der Zugehörigkeit zur Feuerwehrjugend getragen werden, sofern nicht das Feuerwehrjugendleistungsabzeichen in Bronze erworben wurde.
Feuerwehrjugendleistungsabzeichen
Feuerwehrjugendleistungsabzeichen Bronze:
Erfolgreiche Teilnahme am Bewerb um das FJLA. Das Feuerwehrjugendleistungsabzeichen darf nur während der Zugehörigkeit zur Feuerwehrjugend getragen werden, sofern nicht das Feuerwehrjugendleistungsabzeichen mit Bundeswappen erworben wurde.
Feuerwehrjugendleistungsabzeichen Silber:
Erfolgreiche Teilnahme am Bewerb um das FJLA. Das Feuerwehrjugendleistungsabzeichen darf nur während der Zugehörigkeit zur Feuerwehrjugend getragen werden, sofern nicht das Feuerwehrjugendleistungsabzeichen mit Bundeswappen erworben wurde.